Kategorie: Jurisprudenz

Juristische Angelegenheiten

Gerichtsverfahren gegen Pestizide wird zugelassen

Ein Historisches Präzendenzurteil?

Gerichtsverfahren in den Niederlanden. Behörde: Bezirksgericht der nördlichen Niederlande

Datumsangabe 12.06.2023 – Datum der Veröffentlichung 12.06.2023
Fallnummer C/19/143817/KG ZA 23-48 – Gerichtsbarkeiten Bürgerrechte
Besondere Eigenschaften Erste Instanz – Single

Beantragtes Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des Lilienanbaus im unmittelbaren Umfeld der Anwohner wird bewilligt.

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Rekursen stattgegeben

04. Jänner 2020 – Großer Jubel

Das Oberlandesgericht Trient (OLG), Außenstelle Bozen, gibt den Rekursen der Gemeinde Mals und mir, Johannes, gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Bozen statt.

Wegen dieser „willkürlichen Klage“ gegen mich, Johannes (die Richter vom OLG schreiben wörtlich dass ich „falsch geklagt“ worden bin) müssen mir die „Verfahrenskosten“ erstattet werden, d.h. ich bekomme so einiges an Prozess-Spesen zurück-erstattet. Was für ein wundervoller Jahresbeginn!

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Verhandlung in zweiter Instanz

Am 13. November 2019 fand die erste Verhandlung in zweiter Instanz am Oberlandesgericht in Bozen statt.

o   Zur Erinnerung: Den Pestizid-Freunden und Abstimmungsgegnern war es 2014 nicht zu widerwertig, nebst BM Ulrich Veith und die Gemeinde-Kommission auch den Sprecher des Promotorenkomitees/des „Malser Weges“, also mich, Johannes Fragner-Unterpertinger, sowohl persönlich als auch in meiner Eigenschaft als Sprecher des Promotorenkomitees zu verklagen. Ohne eigentliche Causa petendi.

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Entscheidung GEGEN Mals

Das Verwaltungsgericht Bozen hat letzte Woche GEGEN die Gemeinde Mals entschieden und sämtliche Verordnungen zur Pestizid-Abstandregelung aufgehoben.

Ich gestehe, ich habe mir -aufgrund der politischen Ernennung der Südtiroler Verwaltungsrichter- nicht viel anderes erwartet. Auch sämtliche juridischen Fachleute sagen uns seit Jahren, dass wir auf den römischen Staatsrat (= das übergeordnete Berufungsgericht) hoffen sollen als auf die Justiz in Südtirol. Ein Schelm, wer Schlechtes denkt? Besonders wenn man weiß, dass die identische Abstandsregelung, die die Gemeinde Malosco (in der Nachbarprovinz Trient) vor einigen Jahren erlassen hat, sowohl vor dem Verwaltungsgericht Trient als auch vor dem Staatsrat in Rom Stand gehalten hat.

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Die prozessuale Situation

Nach Gutachten des RA.tes

Juridisch:

  • Die Frage zur gemeindlichen Zuständigkeit in Gesundheitsfragen, und insbesondere im Bereich des Pflanzenschutzes, ist eine der Kernfragen in allen derzeit laufenden juristischen Auseinandersetzungen. Man kann die (freilich sehr viel weiter gehende) Problematik kurz mit einem Verweis auf Art. 7, Absatz 1, des Landesgesetzes vom 15.04.2016, Nr. 8 (Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes) auf den Punkt bringen, wodurch sich das Land Südtirol zur „örtlich zuständigen Behörde“ für die Umsetzung der „Richtlinie 2009/128/EG, der diesbezüglichen einschlägigen Staatsbestimmungen und des Nationalen Aktionsplanes für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden“ erklärt hat. Dies, obwohl der Wortlaut und die Systematik des genannten Nationalen Aktionsplans (siehe dort vor allem Punkt A.5.6) diese Zuständigkeit mit einiger Gewissheit (auch) den Gemeinden als eben direkt vor Ort zuständigen Behörden zuerkennen.

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Verhandlung zur Abstandsregelung

Verwaltungsgericht  Bozen – Mittwoch, den 9. Jänner

Bericht aus dem Gerichtssaal […]: Bis nach 11 Uhr im Gerichtssaal. Der Malser Anwalt, Dr. Armin Reinstadler, hat sich gut geschlagen. Er hat sich seit der Auftragserteilung sehr intensiv mit der Materie befasst und bereits im Dezember eine fundierte und professionelle Verteidigungsschrift bei Gericht hinterlegt. Heute ging es darum die wichtigsten Argumente nochmals herauszustreichen. Das ist ihm sehr gut gelungen. […]

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Klage gegen Johannes

Den Pestizid-Freunden und Abstimmungs-Gegnern ist es nicht zu widerwertig, den Sprecher des Promotorenkomitees, Johannes Fragner-Unterpertinger, sowohl persönlich als auch in seiner Eigenschaft als Sprecher des Promotorenkomitees zu verklagen.

pdf-iconDatei: Klage gegen Johannes.pdf
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pdf-iconDatei: Bemerkungen_zum_Urteil_des_Richters.pdf
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